Herzlich Willkommen in der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Alexandra Günther-Kock
Die Kanzlei: Erfolgsrezept - Spezialisierung!
Damit Sie jederzeit individuell und umfassend rechtlich gut beraten sind, ist eine regelmäßige und qualifizierte Fortbildung für mich selbstverständlich, weshalb meine Kanzlei seit dem Jahre 2010 das Qualifizierte Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer führen darf.
Bitte informieren Sie sich auf den nachfolgenden Seiten über das Leistungsspektrum meiner
Rechtsanwaltskanzlei und der
Notarkanzlei.
Erneut wurden zum 01.01.2023 die Bedarfssätze für minderjährige Kinder angehoben, ebenso der Mindestbedarfssatz für Studenten, sowie der notwendige und angemessene Selbstbehalt erhöht.
Welche Neuerungen ergeben sich konkret durch die neue Düsseldorfer Tabelle?
mehr...BGH: Verteilung des Selbstbehalts bei einem Leitungswasserschaden nach Miteigentumsanteilen ist grundsätzlich rechtmäßig
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