Notarkanzlei

Notar - ein Träger öffentlichen Amtes

Ein Notar ist von Amts und Gesetzes wegen dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein. Er ist ein Träger öffentliches Amtes, welchem vom Staat hoheitliche Befugnisse verliehen wurden.

Die notarielle Urkunde: zentrale Leistung des Notars

Bei vielen besonders wichtigen Rechtsgeschäften schreibt das Gesetz vor, dass die Erklärungen der Beteiligten zur Rechtswirksamkeit der notariellen Unterschriftsbeglaubigung bzw. der notariellen Beurkundung durch einen Notar bedürfen.

Wegen dieser Bedeutung werden notarielle Urkunden für die Dauer von 100 Jahren aufbewahrt und stehen den Urkundsbeteiligten grundsätzlich jederzeit zur Einsicht oder Abschrift zur Verfügung.

Wenn ein Notar stirbt oder aus dem Amt scheidet, wird die Verwahrung durch einen Amtsnachfolger fortgesetzt, bis die 100-jährige Aufbewahrungsdauer beendet ist.



Alexandra Günther-Kock
Rechtsanwältin und Notarin

Ostertorwall 16A
31785 Hameln

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KANZLEI A. GÜNTHER-KOCK
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