15.12.2025
Riester-Rente
BGH kippt Riester-Rentenklausel der Allianz:
Der BGH hat entschieden: Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, die den Versicherer zur Herabsetzung des im Versicherungsschein genannten Rentenfaktors berechtigen und damit zur Herabsetzung der bei Rentenbeginn zu zahlenden monatlichen Rente sind unwirksam, wenn sie den Versicherer nicht zugleich im Falle einer nachträglichen Verbesserung der Umstände zur Wiederheraufsetzung des Rentenfaktor verpflichten.
Seine Entscheidung vom 10.12.2025 (IV ZR 34/25)
begründet der BGH damit, dass das einseitige Recht zur Herabsetzung des Rentenfaktors (und damit der monatlichen Rente) den Versicherungsnehmer entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, und deshalb wegen Verstoßes gegen § 308 Nr. 4 und § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist, wenn nicht zugleich auch im Falle der Verbesserung der Umstände der Versicherer zur Erhöhung des Rentenfaktors verpflichtet wird.
Ist die BGH-Entscheidung auch auf Ihren Riester-Rentenversicherungsvertrag anzuwenden?
Die Entscheidung betrifft einen sog. Riester-Rentenversicherungsvertrag der Allianz, dürfte aber auch auf viele andere Riester-Rentenversicherungsverträge anwendbar sein.
Lassen Sie sich keine unberechtigten Rentenkürzungen gefallen und überprüfen Sie jetzt Ihre fondsgebundene Rentenversicherung oder lassen Sie deren Vertragsbedingungen durch einen Rechtsanwalt auf unwirksame Klauseln überprüfen.
Stand: 10.12.2025