Qualitätssicherung durch staatliche Aufsicht
Notare sind in das Justizsystem in Deutschland eingebunden. Ihre Ernennung obliegt der Justizverwaltung, die zuvor prüft, ob der Bewerber um ein Notaramt dafür persönlich und fachlich geeignet ist. In Niedersachsen kann nur zum Notar bestellt werden, wer mindestens fünf Jahre als Rechtsanwalt tätig war und die notarielle Fachprüfung bestanden hat. Dadurch haben die bestellten Notare nicht nur ein großes Fachwissen, sondern verfügen auch über einen großen Erfahrungsschatz, den sie in die notarielle Vertragsgestaltung einbringen können.
Auch bereits amtierende Notarinnen und Notare unterliegen weiter der Aufsicht, namentlich der Aufsicht des Präsidenten des zuständigen Landgerichts und der zuständigen Notarkammern. Diese Institutionen überwachen (u.a. durch regelmäßige Kontrollen, sog. Revisionen und die Durchführung von Beschwerdeverfahren), dass der Notar seine Aufgaben ordnungs- und gesetzmäßig erfüllt.