Pflicht zur Verschwiegenheit

Notarinnen und Notare sind gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie können Notaren also Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anvertrauen, ohne fürchten zu müssen, dass Sie dadurch Nachteile erleiden.

Die Verschwiegenheit bindet Notarinnen und Notare sogar, wenn sie aufgefordert sind, vor Gericht oder gegenüber den Strafverfolgungsbehörden auszusagen.



Alexandra Günther-Kock
Rechtsanwältin und Notarin

Ostertorwall 16A
31785 Hameln

Tel. 0 51 51 / 2 22 35 und
Tel. 0 51 51 / 98 18 68-0
Fax 0 51 51 / 98 18 68-8
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KANZLEI A. GÜNTHER-KOCK
GESCHÄFTSZEITEN:

vormittags:
Montag - Freitag 09.00 Uhr - 12.30 Uhr
nachmittags:
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sowie nach Vereinbarung




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