Pflicht zur Verschwiegenheit
Notarinnen und Notare sind gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie können Notaren also Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anvertrauen, ohne fürchten zu müssen, dass Sie dadurch Nachteile erleiden.
Die Verschwiegenheit bindet Notarinnen und Notare sogar, wenn sie aufgefordert sind, vor Gericht oder gegenüber den Strafverfolgungsbehörden auszusagen.