Ehe- und Familienrecht

In der Bundesrepublik Deutschland wird inzwischen jede dritte Ehe geschieden. Die Tendenz ist steigend. So manches Paar muss die bittere Erfahrung machen, dass der Bund für’s Leben nicht ein Leben lang hält.

Ich empfehle Ihnen daher, sich im Interesse aller Beteiligten rechtzeitig durch Ehevertrag, Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung über eine mögliche Trennung und Ihre Folgen mit Ihrem Partner zu verständigen! Dies erspart Ihnen in der Regel nicht nur viel Streit, sondern auch viel Geld!

Gerne berate ich Sie über die vielen Gestaltungsmöglichkeiten der (Ehe-)Verträge! Auch in Ihren Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftsangelegenheiten vertrete ich gerne Ihre Interessen beratend, außergerichtlich und/oder gerichtlich.

Sprechen Sie mich an!

Kleines Besprechungszimmer Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Alexandra Günther-Kock Hameln
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Alexandra Günther-Kock
Rechtsanwältin und Notarin

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Tel. 0 51 51 / 2 22 35 und
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KANZLEI A. GÜNTHER-KOCK
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