Arzthaftungsrecht

Ärztliche Behandlungsfehler können jeden treffen, jeden Tag!

Gerne berate ich Sie im Falle ärztlicher Behandlungsfehler anwaltlich über das Bestehen von Entschädigungsansprüchen und vertrete Sie bei der Abwehr oder Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen, Schadensersatzansprüchen und/oder Rentenansprüchen vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie den zuständigen Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen.



Alexandra Günther-Kock
Rechtsanwältin und Notarin

Ostertorwall 16A
31785 Hameln

Tel. 0 51 51 / 2 22 35 und
Tel. 0 51 51 / 98 18 68-0
Fax 0 51 51 / 98 18 68-8
e-mail: info@kanzlei-guenther-kock.de
KANZLEI A. GÜNTHER-KOCK
GESCHÄFTSZEITEN:

vormittags:
Montag - Freitag 09.00 Uhr - 12.30 Uhr
nachmittags:
Montag, Dienstag, Donnerstag 14.30 Uhr - 17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung




< zurück