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02.02.2024

Die neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2024

Anpassung der Regelsätze für den Kindesunterhalt, die Einkommensgruppen sowie die Selbstbehalte.

 

Was hat sich in der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2024 geändert?

Die Bedarfssätze des für minderjährige Kinder wurden ab 01.01.2024 angehoben:

Der Mindestunterhalt der ersten Einkommensstufe (bis 2.100,- €) steigt in der
  • Altersstufe (bis 6 Jahre) auf 480 Euro, in der
  • Altersstufe (7 bis 12 Jahre) auf 551 Euro, in der
  • Altersstufe (13 bis 18 Jahre) auf 645 Euro.

Die Bedarfssätze der zweiten bis fünfzehnten Einkommensstufe wurden entsprechend erhöht.

Auch die Bedarfssätze volljähriger Kinder, die noch bei ihren Eltern leben, wurden angehoben. Ihr Bedarf bemisst sich nach der 4. Altersstufe; für volljährige Kinder die studieren und nicht bei ihren Eltern leben, bleibt es allerdings bei einem Mindestbedarf von 930 Euro. Hierin sind 410 Euro Wohnkosten enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.

Auf die vorgenannten Bedarfssätze bleibt das Kindergeld in Höhe von derzeit 250 Euro für Minderjährige grundsätzlich hälftig anzurechnen und für volljährige Kinder in vollem Umfang.

Erhöhung der Selbstbehalte
Der notwendige und angemessene Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen, also der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen verbleibt, um seinen eigenen Unterhaltsbedarf zu decken, wurde ebenfalls erhöht:

Gegenüber minderjährigen Kindern oder privilegierten volljährigen Kindern beträgt der notwendige Selbstbehalt des nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen seit 01.01.2024 1.200 Euro
und für den erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.450 Euro. Diese Selbstbehalte beinhalten Wohnkosten (Warmmiete) in Höhe von 520 Euro.

Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern beträgt mindestens 1.750 Euro, hierin sind Wohnkosten (Warmmiete) in Höhe von 650 Euro enthalten.

Der billige Selbstbehalt gegenüber Ansprüchen des Ehegatten beträgt für den nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.475 Euro und für den erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.600 Euro. Darin sind Wohnkosten in Höhe von 580 Euro enthalten.

Auch die Einkommensgruppen wurden geändert: Jede der 15 Einkommensgruppen wurde zum 01.01.2024 um 200 Euro erhöht. Damit endet die 1. Einkommensgruppe nunmehr bei 2.100 Euro (anstelle wie vorher bei 1.900 Euro).

Aktualisiert zum 01.01.2024 wurden ebenfalls die Leitlinien zum Unterhalt.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2024) sowie sie aktuellen Leitlinien zum Unterhalt (Stand 01.01.2024) finden Sie auf der Website des OLG Düsseldorf.

Weitere Informationen zum Unterhaltsrecht erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin.

Stand: 29.01.2024

Alexandra Günther-Kock
Rechtsanwältin und Notarin

Ostertorwall 16A
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Tel. 0 51 51 / 2 22 35 und
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KANZLEI A. GÜNTHER-KOCK
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