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16.02.2021

Wie hoch darf die Maklercourtage sein? 

Kennen Sie schon das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerprovision?
 
Das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser ist am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten.
Für Verbraucher können sich die Maklerkosten nach dem neuen Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten jetzt um bis zu 50% reduzieren!

In welchen Fällen und für wen gilt das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten?
Das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten gilt für Kaufverträge über Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen, hinsichtlich derer der Verkäufer einen Makler mit der Vermittlung beauftragt hat.

Hat der Verkäufer einen Makler beauftragt, dann muss der Verkäufer nach dem neuen Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten künftig mindestens die Hälfte der Provision zahlen.

Die gesamten Maklerkosten dürfen jetzt also nicht mehr einseitig dem Käufer auferlegt werden - der Verkäufer, der einen Makler beauftragt, muss jetzt mindestens 50 Prozent der gesamten Maklerkosten selbst tragen.
Der Käufer ist zudem nur dann zur Zahlung an den Makler verpflichtet, wenn der Verkäufer auch nachweist, dass er tatsächlich seinen Anteil bezahlt hat.

Das gilt aber nur, wenn der Makler für den Verkäufer Kaufverträge vermittelt, und auch nur für Kaufverträge über 
  • ein Einfamilienhaus (auch mit Einliegerwohnung) oder
  • eine Wohnung.

Achtung!
  • Die Neuregelung gilt nicht für die Maklerverträge über Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäuser und nicht für die Vermittlung von Mietverträgen.
  • Wenn der Makler für den Käufer Kaufverträge vermittelt, zahlt der Käufer auch nach dem 23.12.2020 die volle Provision.
  • Die Neureglung gilt ferner nur, wenn der Käufer Verbraucher ist.

Seit dem 23.12.2020 bedarf der Maklervertrag jetzt mindestens der Textform, z.B. per E-Mail, Fax oder auch per SMS oder sonstige Messenger-Dienste wie WhatsApp; ein Handschlag oder eine mündliche Abrede reicht für einen Maklervertrag nicht mehr aus.

Was gilt für Altverträge?‎
Wurde der Maklervertrag bereits vor dem 23. Dezember 2020 geschlossen, der Kaufvertrag über das Einfamilienhaus oder die Wohnung aber erst nach dem 23.12.2020 beurkundet, findet das bis zum 23. Dezember 2020 geltende alte Recht Anwendung. Die neu eingeführten Vorschriften betreffen also nur Maklerverträge, nach dem 23. Dezember 2020 geschlossen werden.

Für weitere Fragen rund um das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten sowie für die Durchsetzung Ihrer sich aus diesem Gesetz ergebenen Rechte und Ansprüche wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin.

Alexandra Günther-Kock
Rechtsanwältin und Notarin

Ostertorwall 16A
31785 Hameln

Tel. 0 51 51 / 2 22 35 und
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KANZLEI A. GÜNTHER-KOCK
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