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29.08.2017

Krank im Urlaub?

In den schönsten Wochen des Jahres sind Sie krank geworden und konnten Ihren lang ersehnten Urlaub nicht genießen?
 
Was genau bedeutet das für Ihr Arbeitsverhältnis? Wie können Sie Ihre Urlaubstage "retten"?
Grundsätzlich verfallen die verlorenen Urlaubstage nicht.
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet (§ 9 BUrlG).
Wenn Sie die Erkrankung nachweisen können, können Sie also die "verlorenen" Urlaubstage grundsätzlich retten.
Hierzu müssen Sie jedoch - aus dem Urlaub - Ihren Arbeitgeber umgehend informieren und bereits am ersten Tag umgehend zum Arzt gehen, selbst wenn laut Arbeitsvertrag der dritte Tag genügt. Nur wenn Sie krank geschrieben sind, bleibt Ihr Urlaubsanspruch erhalten.
Lassen Sie sich deshalb, insbesondere im Ausland, in jedem Fall in Arztpraxen und Krankenhäusern Ihre Krankheit schriftlich attestieren und achten Sie darauf, dass in dem ärztlichen Attest auch Ihre Einschränkungen genau beschrieben werden.
Nur dann können Sie Ihre Erkrankung in Ruhe auskurieren und später Ihre "neuen" Urlaubstage mit Ihrem Arbeitgeber festlegen.

Weitere nützliche Tipps und rechtliche Informationen rund um den Urlaub finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Alexandra Günther-Kock
Rechtsanwältin und Notarin

Ostertorwall 16A
31785 Hameln

Tel. 0 51 51 / 2 22 35 und
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KANZLEI A. GÜNTHER-KOCK
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