Erbrecht
Nachlass- und Vorsorgeregelung
Das Erbrecht boomt. Jährliche Vermögensübergänge von rund 60 Mrd. Euro erfordern einen nie gekannten Beratungs- und Gestaltungsbedarf.
Überlassen Sie erbrechtliche Fragen deshalb nicht dem Zufall!
Lassen Sie sich rechtzeitig durch einen erfahrenen und vertrauensvollen Rechtsanwalt und/oder Notar beraten:
- bei der Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages
- bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht und/oder der Errichtung einer Patientenverfügung und/oder Betreuungsverfügung
- bei der Beantragung eines Erbscheines
- bei Erbschaftsausschlagungen oder der Begrenzung der Erbenhaftung für Schulden des Erblassers
- bei der Auseinandersetzung unter Miterben und
- im Pflichtteilsrecht etc.
Regeln Sie Ihren Nachlass rechtzeitig mit Hilfe eines auf dem Gebiet des Erbrechts qualifizierten Rechtsanwaltes oder Notars und treffen Sie rechtzeitig Vorsorge für den Krankheits- und Betreuungsfall!
Damit Sie entscheiden, wer Ihr Erbe wird und wer Sie im Krankheits- und Betreuungsfall betreut!