Erbrecht

Nachlass- und Vorsorgeregelung

Das Erbrecht boomt. Jährliche Vermögensübergänge von rund 60 Mrd. Euro erfordern einen nie gekannten Beratungs- und Gestaltungsbedarf.

Überlassen Sie erbrechtliche Fragen deshalb nicht dem Zufall!

Lassen Sie sich rechtzeitig durch einen erfahrenen und vertrauensvollen Rechtsanwalt und/oder Notar beraten:
  • bei der Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages
  • bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht und/oder der Errichtung einer Patientenverfügung und/oder Betreuungsverfügung
  • bei der Beantragung eines Erbscheines
  • bei Erbschaftsausschlagungen oder der Begrenzung der Erbenhaftung für Schulden des Erblassers
  • bei der Auseinandersetzung unter Miterben und
  • im Pflichtteilsrecht etc.

Regeln Sie Ihren Nachlass rechtzeitig mit Hilfe eines auf dem Gebiet des Erbrechts qualifizierten Rechtsanwaltes oder Notars und treffen Sie rechtzeitig Vorsorge für den Krankheits- und Betreuungsfall!

Damit Sie entscheiden, wer Ihr Erbe wird und wer Sie im Krankheits- und Betreuungsfall betreut!

Empfang der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Alexandra Günther-Kock




Alexandra Günther-Kock
Rechtsanwältin und Notarin

Ostertorwall 16A
31785 Hameln

Tel. 0 51 51 / 2 22 35 und
Tel. 0 51 51 / 98 18 68-0
Fax 0 51 51 / 98 18 68-8
e-mail: info@kanzlei-guenther-kock.de
KANZLEI A. GÜNTHER-KOCK
GESCHÄFTSZEITEN:

vormittags:
Montag - Freitag 09.00 Uhr - 12.30 Uhr
nachmittags:
Montag, Dienstag, Donnerstag 14.30 Uhr - 17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung




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